Samstag, Dezember 21, 2024
ME-Events

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MUSIC EGGERT GMBH

  1. Veranstalter

Music Eggert GmbH, Paulstraße 2a, D-19249 Lübtheen (im Folgenden „Veranstalter“).

  1. Geltungsbereich der AGB
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen, unabhängig vom Veranstaltungsort.
  2. Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher die AGB des Veranstalters an.
  3. Besondere Bedingungen einzelner Veranstaltungsorte oder Partner können ergänzend gelten und werden auf der Homepage des Veranstaltungsortes kommuniziert.
  1. Tickets und Zahlungsbedingungen
    1. Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter autorisierten Plattformen (z. B. Paylogic, Eventim).
    2. Der Ticketkauf wird erst mit vollständigem Zahlungseingang gültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsproblemen den Ticketkauf zu stornieren.
    3. Tickets dürfen nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt.
  1. Einlass und Zutrittsbedingungen
    1. Der Zutritt zu den Veranstaltungen ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Tickets werden am Einlass geprüft und behalten ihre Gültigkeit nur für den einmaligen Zutritt. Ein Wiedereinlass ist ausgeschlossen.
    2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern (z. B. offensichtliche Trunkenheit, Drogenkonsum, unangemessenes Verhalten). In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
    3. Aus Sicherheitsgründen können am Einlass Taschenkontrollen durchgeführt werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Mitnahme bestimmter Gegenstände zu untersagen (z. B. Glasflaschen, pyrotechnische Gegenstände, Waffen).
  1. Hausrecht
    1. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
    2. Besucher, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, können ohne Rückerstattung vom Gelände verwiesen werden.
    3. Es ist untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände ohne Genehmigung Handel zu treiben oder Werbemaßnahmen durchzuführen.
    4. Das Tragen von Vermummungen, die nicht aus Sicherheits- oder Hygienegründen erforderlich sind (z. B. medizinische Masken), ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten. 
    5. Jegliches Zeigen, Tragen oder Verbreiten von Inhalten, Symbolen, Parolen oder Gesten mit extremistischem, rassistischem, antisemitischem, homophobem, sexistischem oder anderweitig menschenverachtendem Gedankengut ist streng untersagt.
      Besucher, die gegen diese Vorschrift verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Geländes verwiesen werden. Der Veranstalter behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
    6. Das Tragen von Kleidung, Symbolen, Accessoires oder anderen Darstellungen, die als kulturelle Aneignung empfunden werden können, ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Insbesondere umfasst dies traditionelle kulturelle Symbole oder Kleidung, die aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen und unpassend verwendet werden. Besucher, die gegen diese Vorschrift verstoßen, können aufgefordert werden, das Gelände zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  1. Jugendschutz
    1. Für alle Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
    2. Der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren ist grundsätzlich untersagt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) und die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.
  2. Sicherheit und Gesundheit
    1. Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals Folge zu leisten.
    2. Besucher sind sich der hohen Lautstärke auf den Veranstaltungen bewusst und werden aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Ohrstöpsel) zu treffen. Der Veranstalter haftet nicht für Hörschäden.
  1. Haftung
    1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
    2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
    3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  2. Absage oder Änderungen der Veranstaltung
    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken) abzusagen oder zu verschieben.
    2. Im Falle einer Absage wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise- und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
    3. Bei Verschiebung der Veranstaltung behält das Ticket seine Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Ticketinhaber nachweislich verhindert ist.
    4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen im Line-up vorzunehmen, wenn ein angekündigter Künstler oder Act aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, Reisestörungen) absagen muss. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
  1. Bild- und Tonaufnahmen
    1. Der Veranstalter oder beauftragte Dritte dürfen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen erstellen.
    2. Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial, auf dem er möglicherweise erkennbar ist, für Berichterstattung und Werbezwecke des Veranstalters verwendet werden darf.
  1. Sonstiges
    1. Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt, mit Ausnahme von offiziell anerkannten Assistenzhunden.
    2. Fundsachen können bei einer ausgewiesenen Stelle abgegeben und abgeholt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für deren Verlust.
    3. Das Mitbringen und der Konsum von illegalen Substanzen ist strikt untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    3. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.